AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB, gültig seit 1. Januar 2014

Stand November 2015

1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind fester Bestandteil aller unserer Verträge über Entwicklungsleistungen und Warenlieferungen. Sie richten sich an unsere Kunden, ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 I BGB. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls vom Kunden verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

2 Zustandekommen des Vertrages
Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Annahme einer Bestellung in Form einer Auftragsbestätigung zustande. Für den Vertragsinhalt ist der Text in der Auftragsbestätigung maßgebend.

3 Unterlagen, Urheberrecht, E-Mail-Versand
Durch geschäftliche Kontaktaufnahme zu uns erklärt sich der Kunde mit dem Erhalt von Consystec-Werbung in Form von Newslettern und Sonderangeboten per Post, Fax oder E-Mail einverstanden. Dieser Service kann jederzeit schriftlich, z.B. durch eine Nachricht an mail@consystec.de mit dem Betreff „Newsletter bzw. Sonderangebot abbestellen“ wieder beendet werden.
Sämtliche Zeichnungen und Unterlagen, die von Consystec versendet werden, befinden sich im und bleiben Eigentum von Consystec und sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, gewerbliche Verwendung oder Überlassung an Dritte ist untersagt. Zuwiderhandlungen lösen eine Schadenersatzpflicht aus.

4 Preise
Alle Preise sind in EURO angegeben, sofern in den Unterlagen nicht ausdrücklich auf eine andere Währung hingewiesen ist. Die Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, ab Werk Langenfeld, ausschließlich Verpackung, Porto/Fracht und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern uns eine gültige Umsatzsteuer lD-Nummer des Kunden mitgeteilt wird oder der Kunde seinen Sitz in einem Drittland hat, wird keine MwSt. berechnet. Die Verpackung wird vorbehaltlich einer anderslautenden gesetzlichen Verpflichtung nicht zurückgenommen, da alle Verpackungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und ordnungsgemäß recycelt und entsorgt werden können.

5 Lieferungs- und Gefahrenübergang
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Empfängers. Teillieferungen sind grundsätzlich auf Kosten des Empfängers möglich. Der voraussichtliche Liefertermin wird mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Mitgeteilte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Der in der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware an dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin das Lager in Langenfeld verlässt.

6 Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Consystec. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an Consystec ab.  Consystec nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich Consystec vor, die Forderung selbst einzuziehen.
Consystec ist stets bemüht, die jeweilige Kundenrechnung zusammen mit der Ware zu versenden. Alle Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurden abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen.
Consystec steht es frei, bei Zahlung innerhalb explizit genannter kurzer Frist einen bestimmten Skontosatz einzuräumen. Dieser ist dann am Schluss der Rechnung definiert.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um unstreitige oder gerichtlich festgestellte Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist berechnet Consystec Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Pro Mahnung wird eine Mahnkostenpauschale von 10€ netto berechnet.

7 Rücksendung
Der Kunde ist zum Rücktritt des wirksam geschlossenen Vertrages grundsätzlich nicht berechtigt. Soweit Consystec Rücksendungen akzeptiert, deren Ursache nicht in der Verantwortung von Consystec liegt, werden dem Kunden 90% des Bestellwertes gutgeschrieben, sofern die Ware in verkaufsfähigem Zustand bei Consystec eintrifft. Anderenfalls erfolgt eine anteilige Kürzung der Gutschrift oder eine nachträgliche Ablehnung der Rücksendung.

8 Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 377 HGB alle Lieferungen sofort auf Vollständigkeit und Beschaffenheit zu überprüfen und eventuelle Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 5 Werktagen schriftlich oder per Telefax bei Consystec zu melden. Transportschäden sind zu dokumentieren und sofort bei Anlieferung an den Spediteur/Paketdienst und Consystec zu melden.
Verspätet gemeldete Beanstandungen müssen von Consystec nicht anerkannt werden.
Berechtigte Beanstandungen können durch Consystec wahlweise durch angemessenen Preisnachlass oder durch Umtausch / Ersatzlieferung bereinigt werden.
Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung von Consystec bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wichtige Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde, sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr ab Entgegennahme der Ware durch den Kunden. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für Consystec zurechenbare, schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

9 Entwicklungsleistungen
Soweit der geschlossene Vertrag die Erbringung von Entwicklungsleistungen zu Gegenstand hat, handelt es sich um einen Dienstvertrag. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, Consystec bei Vertragsschluss sämtliche zur Auftragserbringung notwendigen Informationen ungefragt, zutreffend und umfassend zukommen zu lassen und nach Aufforderung in angemessener Zeit an der Fertigstellung mitzuwirken, soweit eine Mitwirkung erforderlich ist.
Nach erfolgloser schriftlicher Aufforderung zur Mitwirkung und/oder Informationsleistung und Ablauf einer dazu gesetzten Frist ist Consystec berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurück zu treten. Der Vergütungsanspruch für die Entwicklungsleistung bleibt davon unberührt.
Die durch eine unvollständige oder unzutreffende Information oder unzulängliche Mitwirkung entstehenden Kosten und Schäden trägt der Kunde.

10 Rücktritt und Schadenersatz
Der Kunde ist berechtigt vom Vertrag zurücktreten, wenn Consystec einen verbindlich zugesicherten Liefertermin nicht einhält und trotz 2-maliger schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist mit Kündigungsandrohung keine Lieferung erfolgt ist. Das Gleiche gilt für die Beseitigung erheblicher Beanstandungen.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn Consystec hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Langenfeld im Rheinland. Es gilt deutsches Recht.

12 Mindestlohn
Wir versichern, dass unseren in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, Leiharbeitern oder Subunternehmern seit 1. Januar 2015 der einheitliche, gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird.

13 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformer-fordernisses. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten dem wirtschaftlichen und rechtlichen Regelungsgehalt der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.